Feiern Sie Geburtstag, Hochzeit, ein Jubiläum oder machen
Sie ganz einfach sonst ein Fest? Wir haben den passenden
Party-Service für Sie. Für Anlässe bis 150 Personen oder auch mehr
bieten wir Ihnen kalte und warme Gerichte, mit oder ohne Vorspeisen und
Desserts. Lassen Sie sich von uns beraten und überraschen.
Party-Service Liste
(PDF)
- Sehr gefragt sind unsere Aufschnitt-Platten...
- aber auch die Gemüse- und Früchte-Platten.
- Wie wärs mit einem Hochzeits-Apéro Buffet?
Für Hochzeiten habe wir auch etwas Spezielles im Angebot!
Im Mittelalter war die formelle Trauung noch nicht Pflicht. Heimliche
Verlöbnisse (Matrimonia clandestina) oder so genannte ‚Winkelehen’, die
ebenfalls heimlich geschlossen wurden, waren rechtsgültig, aber wegen ihrer
Heimlichkeit rechtlich schwer zuhandhaben. Nach der Reformation wurde die
Ehe erst von protestantischen und weltlichen Obrigkeiten, dann auch von der
katholischen Kirche als Schwelle für die Ausübung legitimer Sexualität
etabliert. Im katholischen wurde die obligatorische Trauung vom Konzil von
Trient im 16. Jahrhundert eingeführt.
Eine formgültige Ehe wurde seit dieser Zeit durch contractio (der
Ehevertrag) und consummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Weil der Vollzug
der Ehe zur Rechtsgültigkeit erforderlich war, wurde er unter Zeugen
vorgenommen. Da zu dieser Zeit eine Scheidung undenkbar war, musste
stattdessen bei Bedarf versucht werden, den Nachweis zu erbringen, dass die
Voraussetzungen der Eheschießung fehlerhaft festgestellt worden waren, die
Ehe also von vornherein ungültig war.